Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Yasmina Deicher-Voigt, Tierbetreuung Tierlieb, im folgenden Tierbetreuung genannt, ist Bestandteil aller Verträge. Mündliche Vereinbarungen und Absprachen sind rechtlich nicht wirksam. Alle Änderungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Bei der Tierbetreuung liegen die AGB in der gültigen Version aus, Stand 01.06.2014. Mit der Unterschrift eines Tierbetreuungsvertrages bestätigt der(die) Tiereigentümer(in) im folgenden Tierhalter genannt, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Der Tierhalter garantiert, dass das in Obhut gegebene Tier sein Eigentum ist. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und entsprechend den Anforderungen der Tierbetreuung für die Pflege geimpft ist. Hunde benötigen einen Impfschutz gegen SHP/LT (Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose, Tollwut). Katzen benötigen einen Impfschutz gegen RCP/T (Katzenseuche, Katzenschnupfen, Tollwut). Pferde benötigen einen Impfschutz gegen Tollwut. Bitte bei Pferden die Tierbetreuung über den Tetanusschutz informieren. Der Tierhalter ist verpflichtet, die Tierbetreuung über besondere Eigenschaften oder abnormales Verhalten seines Tieres, zu unterrichten. Der Tierhalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv abgerichtet worden ist. Der Tierhalter sichert zu, dass es mit dem zu betreuenden Tier bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden musste. Die Tierbetreuung behält sich das Recht vor, die Betreuung abzulehnen. Das Vorgespräch stellt keine Vertragsbindung dar.
Die Pflegeplätze in den Räumen der Tierbetreuung sind begrenzt und daher nur mit vorheriger Anmeldung reservierbar. Die Reservierung bzw. der Betreuungsvertrag muss für jegliche Tierbetreuung schriftlich erfolgen, damit ist eine Kaution von 30,00 Euro zu zahlen. Die Kaution muss spätestens eine Woche nach der Reservierung auf dem unten stehenden Konto eingegangen sein, erst dann ist die Reservierung verbindlich. Die Kaution wird nach Beendigung der Tierbetreuung in voller Höhe per Überweisung ausgezahlt. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution erlischt, wenn Tiere 10 Tage nach vereinbartem Abholtermin nicht vom Tierhalter in der Tierbetreuung abgeholt wurden. Weiterhin besteht kein Anspruch bzw. nur noch Teilanspruch auf die Rückzahlung der Kaution, wenn Kosten für tierärztliche Behandlungen von dem Tierhalter nicht bezahlt wurden. Die der Tierbetreuung dadurch entstandenen Kosten werden gegen die Kaution verrechnet.
Ein- und Auszug für Pensionstiere ist täglich möglich, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Das in Betreuung gegebene Tier wird für den mit dem Tierhalter vereinbarten Zeitraum und Preis betreut. Bring- und Abholtage werden im Betreuungsvertrag als vollen Tag angerechnet. Die im Betreuungsvertrag vereinbarten gesamten Betreuungskosten sind entweder bei Betreuungsbeginn in EUR/bar zahlbar oder spätestens 1 Woche vor Betreuungsbeginn auf das unten stehende Konto zu überweisen. Die Tiere werden grundsätzlich nur an den Tierhalter oder eine bevollmächtigte Person zurückgegeben. Der Tierhalter verpflichtet sich, sein Tier termingerecht abzuholen. Wird ein Tier durch den Tierhalter vor Beendigung des Betreuungsvertrages abgeholt, erfolgt keine anteilige Rückerstattung der im Betreuungsvertrag vereinbarten gesamten Betreuungskosten. Wird das Tier nach Beendigung der Betreuungszeit trotz schriftlicher Erinnerung nicht spätestens nach 10 Tagen abgeholt, ist die Tierbetreuung ermächtigt, für eine andere Verwahrung des Tieres zu sorgen. Der Tierhalter verpflichtet sich, für die zusätzlich entstehenden Betreuungsskosten und sonstigen Auslagen bei Nichtabholung aufzukommen. Bei nicht fristgerechten Zahlungen wird ein Mahnverfahren eingeleitet.
Preise siehe unter Punkt 3 (Abrechnung) des Betreuungsvertrages.
Die Tierbetreuung verpflichtet sich, das Tier artgerecht zu pflegen und zu halten und das Tierschutzgesetz sowie die Nebenbestimmungen zu beachten. Die Tierbetreuung verpflichtet sich, über alle ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Tierhalters, auch nach Beendigung dieses Vertrages, Stillschweigen zu bewahren, ausser bei kriminellen und tierschutzwidrigen Handlungen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Tierbetreuung, die ihm zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen und Gegenstände (z.B. Schlüssel, Impfpass) sorgfältig zu verwahren und diese während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, bzw. nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert an den Tierhalter zurückzureichen. Wenn während der häuslichen Tierpflege Gefahr durch z.B. Rohrbruch, Brand, Einbruch etc. für Hab und Gut des Tierhalters droht, wird die Tierbetreuung den Tierhalter verständigen und nach Absprache die Feuerwehr, Polizei oder einen Handwerkerdienst beauftragen. Die dadurch entstandenen Kosten sind von dem Tierhalter zu tragen.
Hält die Tierbetreuung eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass die Tierbetreuung das Tier im Auftrage des Tierhalters auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstandenen Kosten trägt alleine der Tierhalter. Die tierärztliche Behandlung wird durch den laut Vertrag aufgeführten Tierarzt durchgeführt, sofern dieser seine Praxis in Radolfzell hat und erreichbar ist. Ansonsten wird die Tierbetreuung das Tier dem Tierarzt seines Vertrauens vorstellen. Durch das Tier verursachte Schäden an Dritten oder bei Krankheiten, Unfall oder Tod des Tieres, während der Abwesenheit des Tierhalters, übernimmt die Tierbetreuung keine Haftung. Im Falle einer nötigen Quarantänehaltung sind die Kosten vom Tierhalter zu tragen. Sollte ein Tier während der Tierbetreuung versterben, wird der Tierhalter benachrichtigt. Bei Nichterreichen wird das Tier an die Tierkörperbeseitigungsanstalt übergeben. Die anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen. Während der Leistungserbringung durch die Tierbetreuung, bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Die Tierbetreuung ist zu keinem Zeitpunkt Tieraufseher nach § 834 BGB. Die Aufsichtspflicht über das Tier obliegt dem Tierhalter. Die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen erfolgt ausschließlich auf Risiko des Tierhalters. Für die Betreuung von Hunden und Pferden muss der Tierhalter das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung nachweisen. Für Schäden, verursacht durch die Tierbetreuung, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nicht möglich den Tierhalter z. B. bei Fahrten zum Tierarzt mitzunehmen. Die Tiere sind während der Transportfahrten nicht versicherbar, daher übernimmt die Tierbetreuung keine Haftung.
Nach schriftlicher Reservierung wird bei einem Rücktritt des Tierhalters bis spätestens 4 Wochen vor Betreuungsbeginn die Kaution von der Tierbetreuung erstattet. Bei einem Rücktritt zwischen 2 und 4 Wochen vor Betreuungsbeginn wird die Kaution als Kostenvergütung von der Tierbetreuung einbehalten. Bei späterem Rücktritt, wie auch bei Nichteinzug des Tieres oder ausbleibender Schlüsselübergabe, sind die im Betreuungsvertrag vereinbarten gesamten Betreuungskosten zu bezahlen. Diese Abrechnung erfolgt unabhängig von den Gründen des Tierhalters die den Rücktritt verursacht haben. Die Rücktrittsmeldung muß schriftlich erfolgen.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.